Musikrecht und Recht für Comedians und Comedy, Anwalt, Hamburg

Musik und Comedy

Die Musikbranche ist ein Bereich, der derartig von juristischen Fragestellungen geprägt ist, dass sie den Begriff „Musikrecht“ hervorgebracht hat und sich Rechtsanwälte, die in dieser Branche arbeiten, „Musikanwälte“ nennen. Dies sind wohlgemerkt keine juristischen Begriffe, da es das „Musikrecht“ als eigenständiges Rechtsgebiet nicht gibt und auch nicht etwa ein „Musikrechtsgesetz“ existiert.
Grundlegende Rechtsmaterie für das Erschaffen und Verwerten von Musik ist vielmehr das Urheberrecht. Diverse Verträge, wie Künstlerverträge, Bandübernameverträge, Produzentenverträge, Verlagsverträge etc., sind durch dieses Recht geprägt. Auch die Frage, ob eine Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten an der Musik begangen wurde und wer von wem diesbezüglich in die Haftung genommen werden kann, richtet sich nach dem Urheberrecht.
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet daher die Prüfung und Verhandlung der einschlägigen Verträge, der Schutz der Rechte meiner Mandanten und die Beratung hinsichtlich einer möglichst umfassenden Nutzung ihres Contents, ohne Gefahr zu laufen, selbst Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
Darüber hinaus berate ich auch in Fragen von Gesellschaftsgründungen und kann meinen Mandanten im Umfeld von Künstlersozialversicherung (KSK), Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL), Ausländersteuer, staatlicher Förderung, Merchandising, Sponsoring, etc. zu einer bestmöglichen Aufstellung verhelfen.
Der Begriff „Comedy-Recht“ hat sich bisher noch nicht durchgesetzt, was jedoch in Anbetracht der Bedeutung dieses Kunstzweiges verwundert. Zwar gelten überwiegend die gleichen Regeln wie im „Musikrecht“. Das ist darauf zurückzuführen, das hier ebenfalls das Urheberrecht die grundlegende Rechtsmaterie ist, die selben „Player“ wie Plattenfirmen, Bookingagenturen, Verwertungsgesellschaften (vor allem die GVL) agieren und es sich somit auch um die gleiche Art von Verträgen handelt. Jedoch gibt es „Comedy-spezifische“ Besonderheiten, die zurzeit in den Musterverträgen der Schalplattenfirmen noch nicht berücksichtigt werden. Durch meine langjährige Erfahrung in diesem Bereich kann ich somit zusätzlich zu oben gesagtem die spezifischen Besonderheiten in die Verträge einbauen und somit für meine Mandanten verhindern, dass Verträge gelebt werden müssen, die nicht auf ihren Beruf zugeschnitten sind.